Sprachheilpädagogik / Sprachheilunterricht

Die Aufgabe der Sprachheillehrer/innen besteht in der Unterstützung von Kindern mit Sprech- und/oder Sprachauffälligkeiten beim Erwerb und bei der Anwendung der Sprache.

Schwerpunkte der Tätigkeit der Sprachheillehrer/innen:

  • Sprachheilpädagogische Abklärung aller Kinder bei Schuleintritt
  • Beratung von Eltern und Lehrer/innen
  • Sprachheilpädagogische Betreuung sprech- und/oder sprachauffälliger Schulkinder in der jeweiligen Schule
  • Weiterleitung bei Bedarf an andere Fachdienste (Fachmedizin, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie usw.)

Ziele der sprachheilpädagogischen Betreuung:

  • Behebung oder Linderung von Artikulationsstörungen - das sind Störungen der Lautbildung und Lautverwendung (phonetische und phonologische Störungen)
  • Behebung oder Linderung von grammatischen Störungen - das sind Störungen der Wort- und Satzbildung (morphologische und syntaktische Störungen)
  • Behebung oder Linderung von Sprachverständnisstörungen - das sind Störungen des Wortwissens und der Wortbedeutung (lexikalische und semantische Störungen)

Neben den oben genannten Sprech- und Sprachstörungen gibt es eine Reihe weiterer Auffälligkeiten des Sprechens, bei denen Sprachheillehrer/innen den Eltern beratend beiseite stehen, um die passende außerschulische Betreuungsstelle für ihr Kind zu finden.