Beobachtungs- und Einschätzungsbogen (BEB) mit Handlungsplan (HP)

Individuelle Förderpläne sind gesetzlich seit 1996 für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vorgesehen, für Kinder mit SPF mit Inkrafttreten des neuen Lehrplans für die Allgemeine Sonderschule seit 2008.

Individuelle Handlungsplanung

Im Mittelpunkt der Handlungsplanung steht das Kind mit seinen Stärken und Ressourcen. Die Haltung der Wertschätzung soll auch im sprachlichen Ausdruck sichtbar und spürbar werden.

Ein wichtiger Aspekt der Handlungsplanung ist die Weitergabe von Informationen an nachfolgende Pädagoginnen und Pädagogen im Schulbereich. An das Gebot der Verschwiegenheit nach außen sind von Gesetzes wegen alle Beteiligten gebunden. Die Weitergabe der Daten des Handlungsplans innerhalb der Pflichtschulen ist eine pädagogische Notwendigkeit.

Was ist ein Handlungsplan?

Der Handlungsplan ist ein prozessorientiertes Arbeitsinstrument für Pädagoginnen und Pädagogen, das überschaubar, flexibel und praktikabel sein muss. Er enthält eine pädagogische Einschätzung, benennt aus ganzheitlicher Sicht konkrete Ziele und Maßnahmen und dokumentiert den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt. Getragen wird der Handlungsplan durch die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Eltern sowie Schülerinnen/Schüler sind als aktiv Agierende in den Prozess der Handlungsplan mit einzubeziehen).

Erstellungsgrundlagen und Informationsquellen für den Handlungsplan

  • Beobachtungen über die Schülerin / den Schüler
  • Gespräche mit der Schülerin / dem Schüler
  • Gespräche mit den Eltern
  • dokumentierter Handlungsverlauf
  • Teamberatungen
  • interdisziplinäre Kooperation
  • vorhandene Gutachten

Leitfragen bei der Erstellung des Handlungsplans

  • Welche Bedeutung hat das schulische Angebot für die Lebensbewältigung der Schülerin / des Schülers?
  • Knüpft der Handlungsplan an die Bedürfnisse und Interessen der Schülerin / des Schülers an?
  • Wird eine Steigerung der Lebensqualität der Schülerin / des Schülers sichtbar?
  • Kann die Schülerin / der Schüler gleichberechtigt an Aktivitäten gleichaltriger peer-groups teilhaben und teilnehmen?
  • Wo sind Hindernisse/Barrieren für die Schülerin / den Schüler?
  • Erweitert das schulische Angebot den individuellen Handlungsradius der Schülerin / des Schülers?
  • Trägt das Angebot zum Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen bei?
  • Beinhaltet das Angebot bedeutsame Wahrnehmungsqualitäten?
  • Ermöglicht das Angebot wichtige sensomotorische Erfahrungen?
  • Ist die Durchführung des schulischen Angebotes durch ausreichende personelle und materielle Voraussetzungen abgesichert?

Organisation der Handlungsplanbesprechungen

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Primärbetreuerin oder der Primärbetreuer lädt mindestens zweimal pro Schuljahr zu verpflichtenden Handlungsplanbesprechungen ein. Alle Lehrpersonen, die mit dem Kind arbeiten, bringen sich ein. Eingeladen werden außerdem die Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere Personen, die im Schulbereich mit dem Kind arbeiten (Praktizierende, Zivildiener, eventuell Personen der Mittagsbetreuung usw.). Wer für das Protokoll zuständig ist, wird zu Beginn der Besprechung vereinbart.

Pro Kind werden bis zu zwei Handlungsschwerpunkte festgelegt, die im kommenden Halbjahr von allen be(ob)achtet werden.

Der Zeitpunkt der Besprechungen ist so zu wählen, dass die Inhalte anschließend mit den Eltern kommuniziert und diskutiert werden können – also vor den Elternsprechtagen.

Kontrolle und Unterstützung

Die Schulleitung ist beauftragt, die Aktualisierung des Handlungsplans zu überprüfen. Bei jedem Klassen- oder Schulwechsel hat die Schulleitung für die vollständige und ordnungsgemäße Weitergabe des Handlungsplans zu sorgen.