Was ist eine Inklusive Modellregion?

Der Erlass zur Durchführung der Inklusiven Modellregionen enthält folgende Richtlinien:

  • Qualität der Inklusion in allgemeinen Schulen (gem. §27a SCHOG) und Beschreibung der Inklusiven Modellregionen
  • Neuorganisation des ZIS (Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik)
  • Effizienter, bedarfsorientierter und flexibler Ressourceneinsatz
  • Qualität der Verfahren zur Feststellung des SPF und der SPF-Bescheide
  • Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Schulerhaltern

Das Konzept einer Inklusiven Modellregion ist kein Schulversuchsantrag und kein Pilotprojekt, sondern eine Beschreibung des Ausgangszustandes und eines Zielbildes sowie einiger nächster Entwicklungsschritte.