Besonderer Förderbedarf (BFB)
Bei Lernproblemen wie Lernschwächen, Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche, Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachstörungen sind - im Sinne der Fördergarantie im System Schule - Maßnahmen zur individuellen Förderung bzw. förderpädagogische Unterstützung im Sinne der Prävention („Besonderer Förderbedarf“) zu setzen.
In folgenden Fällen ist der Sonderpädagogische Förderbedarf (SPF) nicht anzuwenden:
- Bei ungenügenden Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung. Hier sind Maßnahmen der individuellen Förderung sowie förderpädagogische Unterstützung im Sinne der Prävention anzuwenden.
- Bei einer bestehenden Diskrepanz zwischen Lebens- und Entwicklungsalter der Schülerinnen und Schüler im Schuleingangsbereich. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen können im Rahmen der in der Schuleingangsphase vorgesehenen Individualisierungsmaßnahmen besser gefördert werden.
- Bei Schülerinnen und Schülern mit anderen Erstsprachen, bei denen keine diagnostizierte psychische oder physische Behinderung vorliegt.
- Bei Schülerinnen und Schülern mit vorübergehenden Lernschwierigkeiten und Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen.
All diese Kinder und Jugendlichen haben einen besonderen Förderbedarf.