Berufsschulen

Die im Jahr 2003 eingeführte Integrative Berufsausbildung ermöglicht eine individuell angepasste Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche.

Folgende Personen können im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden:

  • Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule
  • Personen ohne oder mit negativem Mittelschulschulabschluss
  • Behinderte gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz und
  • Personen mit Vermittlungshindernissen

Die Integrative Berufsausbildung erfolgt entweder

  • als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre) oder
  • durch Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren.

Berufsausbildungsassistent/innen begleiten und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten.

Unternehmen, die Jugendliche in Integrativer Berufsausbildung ausbilden, können eine Förderung des  Arbeitsmarktservices (AMS) in Anspruch nehmen.