Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei den Bezirkshauptmannschaften
- Abklärung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Maßnahmen der Erziehungshilfe; veranlassen, vereinbaren und finanzieren dieser Maßnahmen
- Krisenintervention bei unmittelbarer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
- Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen im Rahmen von Amtshilfeverfahren für Pflegschaftsgerichte, Jugendstrafgerichte etc., die Kinder und Jugendliche betreffen
- Vermittlung, Bewilligung und Beaufsichtigung von Pflegeverhältnissen
- Vermittlung von Annahmen an Kindesstatt (Adoption)
- Gesetzliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten und bei der Feststellung der Vaterschaft
- Mitwirkung bei Aufgaben der Planung und Steuerung im Zuständigkeitsbereich