Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe bei den Bezirkshauptmannschaften

  • Abklärung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Maßnahmen der Erziehungshilfe; veranlassen, vereinbaren und finanzieren dieser Maßnahmen
  • Krisenintervention bei unmittelbarer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
  • Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen im Rahmen von Amtshilfeverfahren für Pflegschaftsgerichte, Jugendstrafgerichte etc., die Kinder und Jugendliche betreffen
  • Vermittlung, Bewilligung und Beaufsichtigung von Pflegeverhältnissen
  • Vermittlung von Annahmen an Kindesstatt (Adoption)
  • Gesetzliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten und bei der Feststellung der Vaterschaft
  • Mitwirkung bei Aufgaben der Planung und Steuerung im Zuständigkeitsbereich