Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr

Seit dem Schuljahr 2017 müssen alle Jugendlichen nach der Pflichtschule eine weitere Ausbildung absolvieren. Dies kann durch eine Lehrausbildung, einen weiteren Schulbesuch, eine Qualifizierungsmaßnahme des AMS oder in besonderen Fällen auch durch ein Beschäftigungsprojekt sichergestellt werden.

Das Team der Koordinationsstelle (KOST) unterstützt bei der Vermittlung der passenden Angebote und schließt mit den Jugendlichen im Bedarfsfall einen Perspektiven – und Betreuungsplan.